Coniferous forest

Begutachtung, Validierung und Zertifizierung

Suchen Sie Unterstützung bei der Zertifizierung Ihres Energie- oder Umweltmanagementsystems?

Als zugelassener Umweltgutachter nach § 9 UAG (Umweltauditgesetz) – Zulassungsnummer: DE-V-0446 - bin ich befugt zur:

  • Begutachtung von Umweltmanagementsystemen
  • Validierung von Umwelterklärungen nach EMAS-Verordnung 1221/2009 (EMAS III)
  • Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001:2015
  • Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001:2018 in den von mir abgedeckten Zulassungsbereichen.

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Auch befähigt mich dies zur Prüfung und Bestätigung von ökologischen Gegenleistungen bzw. Umsetzungsplänen nach § 32 EnFG, § 12 BECV, § 9 EnEfG und weiteren energierechtlichen Rahmenwerken.

Kommen Sie gerne auf mich zu und lassen Sie uns unsere Zusammenarbeit abstimmen.

Aktuell umfassen meine Zulassungsbereiche die folgenden Wirtschaftszweige gem. NACE-Liste:

  • 10.1 Schlachten und Fleischverarbeitung
    • 10.11 Schlachten (ohne Geflügel)
    • 10.12 Schlachten von Geflügel
    • 10.13 Fleischverarbeitung
  • 10.2 Fischverarbeitung
    • 10.20 Fischverarbeitung
  • 10.3 Obst- und Gemüseverarbeitung
    • 10.31 Kartoffelverarbeitung
    • 10.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
    • 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse
  • 10.4 Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten
    • 10.41 Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine)
    • 10.42 Herstellung von Margarine u. ä. Nahrungsfette
  • 10.5 Milchverarbeitung
    • 10.51 Milchverarbeitung (ohne Speiseeis)
    • 10.52 Herstellung von Speiseeis
  • 10.6 Mehl und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
    • 10.61 Mehl- und Schälmühlen
    • 10.62 Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
  • 10.7 Herstellung von Back- und Teigwaren
    • 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)
    • 10.72 Herstellung von Dauerbackwaren
    • 10.73 Herstellung von Teigwaren
  • 10.8 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln
    • 10.81 Herstellung von Zucker
    • 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren)
    • 10.83 Verarbeitung von Kaffee und Tee, Kaffee-Ersatz
    • 10.84 Herstellung von Würzmitteln und Soßen
    • 10.85 Herstellung von Fertiggerichten
    • 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätischen Nahrungsmitteln
    • 10.89 Sonstige Nahrungsmittel a. n. g.
  • 10.9 Herstellung von Futtermitteln
    • 10.91 Futtermittel für Nutztiere
    • 10.92 Futtermittel für sonstige Tiere

Über die Möglichkeit einer “Fallkooperation” mit anderen Umweltgutachtern aus meinem Netzwerk können weitere Wirtschaftszweige abgedeckt werden.

Sprechen Sie mich einfach an!

Achtung: Aus Gründen der Unabhängigkeit können diese Dienstleistungen gem. § 20 Abs. 4 EMAS-VO nur von Organisationen in Anspruch genommen werden, für die der Umweltgutachter in den letzten 48 Monaten nicht beratend tätig war.
Der Begriff Beratung erstreckt sich auf die Mitwirkung am Aufbau, bei der Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Managementsystems. Hierzu zählt auch die Durchführung von internen Audits. Schulungen und Seminare fallen auch unter den Beratungsbegriff, wenn firmenspezifische Lösungen angeboten werden. Entsprechende Beratungsdienstleistungen sind durch den Umweltgutachter für die Dauer des Zyklus der Begutachtung oder Zertifizierung ausgeschlossen.